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Neugierig ??


Was derzeit - Stand 24. März - gilt:

Körpernahe Dienstleitstungen


Gemäß § 6 Abs. 2 der Kontakt- & Betriebsbeschränkungsverordnung ist das Erbringen von Dienstleitungen im Bereich der Körperpflege nach wie vor nur mit Terminvereinbarung gestattet.

Wenn für eine Dienstleistung die Mund-Nasen-Bedeckung abzunehmen ist, müssen die Kunden


  • einen negativen  SARS-CoV-2- PCR-Test vorweisen können

der nicht älter als 48 Stunden ist


  • vor Ort einen Selbsttest durchführen

 

Das gilt auch für bereits geimpfte Personen!



Gegen einen Aufpreis von 5,- € kann auch bei mir im Studio ein Nasaler Antigen* Schnelltest durchgeführt werden.

(*Vorderer Nasenbereich Abstrich)

Selbstverständlich können Sie sich Ihren Schnelltest auch selbst mitbringen und vor Ort bei mir durchführen.

(Die Auswertung des Tests dauert 15 Minuten)


Weitere Möglichkeit:

 Das mitbringen einer schriftlichen Bestätigung über einen durchgeführten PCR Test.

Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.


Achtung!

Sollte die Testmethode vor Ort ein positives Ergebnis haben, sind Sie dazu verpflichtet unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich bis zur Ergebnismitteilung in Quarantäne zu begeben.


Nach wie vor gilt natürlich die Einhaltung der AHA Regeln


Geben Sie acht auf sich, Ihre liebsten und Ihre Mitbürger und bleiben Sie in diesem Sinne Gesund! 

Ihre Döner Ceviz 



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